Titel: Preisnachlass für eine Wärmelieferung als Gegenleistung für die Einräumung eines Wegenutzungsrechts
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Berlin-Brandenburg (in Cottbus) (für Berlin und Brandenburg)
Datum: 29.11.2021
Aktenzeichen: 7 K 7218/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Konzessionsabgaberecht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
22006695
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2022, Seite 118
Preisnachlass für eine Wärmelieferung als Gegenleistung für die Einräumung eines Wegenutzungsrechts
- FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2021 - 7 K 7218/19 -*
Leitsatz der Redaktion:
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Konzessionsabgabenverordnung dürfen Versorgungsunternehmen und Gemeinden neben oder
anstelle von Konzessionsabgaben für einfache oder ausschließliche Wegerechte Preisnachlässe für den Eigenverbrauch der Gemeinde i.H.v. bis zu 10% des Rechnungsbetrages verlangen oder gewähren. Der Gemeinderabatt anstelle bzw. neben der Konzession ist daher als eine Gegenleistung für das Wegerecht zu verstehen.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob ein Preisnachlass für…