Titel: Keine verbrauchsabhängige Abrechnung ohne Mengenzähler
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 12.01.2022
Aktenzeichen: VIII ZR 151/20
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
22006693
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2022, Seite 115
Keine verbrauchsabhängige Abrechnung ohne Mengenzähler
- BGH, Urteil vom 12.01.2022 - VIII ZR 151/20 -*
Leitsatz des Gerichts:
Von einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV ist auch dann auszugehen, wenn zwar die Wohnung über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler, jedoch die verbundene zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage nicht über den nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV vorgesehenen Wärmemengenzähler verfügt.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Sachverhalt
Zwischen dem Mieter einer Heidelberger Wohnung und dessen Vermieterin gab es Streit um die Rückforderung…