Titel: Erneute Arbeitsunfähigkeit kann nochmaliges betriebliches Eingliederungsmanagement erfordern
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 18.11.2021
Aktenzeichen: 2 AZR 138/21
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
22006701
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2022, Seite 128
Erneute Arbeitsunfähigkeit kann nochmaliges betriebliches Eingliederungsmanagement erfordern
- BAG, Urteil vom 18.11.2021 - 2 AZR 138/21 -
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer ordentlichen personenbedingten Kündigung. Der Kläger war im Jahr 2017 an 40 Arbeitstagen arbeitsunfähig erkrankt, 2018 an 61 Arbeitstagen und 2019 an 103 Arbeitstagen. Die Parteien führten am 05.03.2019 ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durch, welches am selben Tag ohne Feststellung bestimmter Maßnahmen beendet wurde. Nach diesem Gespräch war der Kläger erneut an 79 Arbeitstagen arbeitsunfähig erkrankt. Am 26.02.2022 kündigte die Beklagte das zwischen den…