Titel: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen als Träger der Straßenbaulast für die ausgebaute Verkehrsanlage zum Zeitpunkt der Durch führung der Baumaßnahme
Behörde / Gericht:
VG Lüneburg
Datum: 06.04.2021
Aktenzeichen: 3 A 15/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
22006700
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2022, Seite 125
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen als Träger der Straßenbaulast für die ausgebaute Verkehrsanlage zum Zeitpunkt der Durch führung der Baumaßnahme
- VG Lüneburg, Urteil vom 06.04.2021 - 3 A 15/17 -
Leitsätze des Gerichts:
- Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch die Gemeinde für die Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen oder Teilen setzt voraus, dass sie Trägerin der Straßenbaulast für die ausgebaute Verkehrsanlage ist. Abzustellen insoweit ist auf die Straßenbaulast zum Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahme.
- Von diesem Grundsatz ist wegen des Gebots der Beitragsvorhersehbarkeit nur unter engen Voraussetzungen eine Ausnahme zu machen. Eine Ausnahme kommt in Betracht,…