Quo vadis Vorsteuerabzug der Kurbetriebe? – Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung und der Ansicht der Finanzverwaltung vor europarechtlichem Hintergrund –
- von RAin Dr. Gianna Burret, Freiburg -*
Mit dem Ablauf der Übergangsfrist für die Anwendung des § 2b UStG zum 01.01.2023 stehen die Kommunen noch immer vor zahlreichen offenen Fragen ihrer Unternehmereigenschaft. Den Betrieb gewerblicher Art (BgA) gibt es umsatzsteuerlich nicht mehr; jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit kann zu einer Umsatzsteuerpflicht führen, kann aber umgekehrt auch die Vorteile des Vorsteuerabzugs zur Folge haben. Im Falle der Kurbetriebe ist dieser Vorsteuerabzug nun ganz umfassend gefährdet.
* Frau Dr. Gianna Burret ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht. Als Partnerin bei Bender Harrer Krevet Partnerschaft mbB in Freiburg betreut sie neben finanzgerichtlichen Verfahren insbesondere steuerstrafrechtliche und zollrechtliche Mandate.