Titel: Personalgestellung gemäß § 4 Abs. 3 TVöD – ab sofort unzulässige Arbeitnehmerüberlassung?
Autor:
RAin Liv-Loreen Perkhoff
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 16.06.2021
Aktenzeichen: 6 AZR 390/20
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht,
EU-Recht
Dokumentennummer:
22006665
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2022, Seite 96
Personalgestellung gemäß § 4 Abs. 3 TVöD – ab sofort unzulässige Arbeitnehmerüberlassung?
- BAG, Vorlagebeschluss vom 16.06.2021 - 6 AZR 390/20 -
Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um eine Vorabentscheidung bezüglich der Frage ersucht, ob die Personalgestellung gemäß § 4 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. inhaltsgleiche Regelungen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Länder in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/104/EG über die Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassungsrichtlinie) fällt. Ferner soll geklärt werden, ob die…