Nachhaltigkeitsberichterstattung für kommunale Ver- und Entsorgungsunternehmen – Es wird Zeit!
- von WP/StB/CVA Dipl.-Bw. (FH) Frank Weisbach, M.A., Würzburg -*
Der vorliegende Aufsatz setzt sich mit dem seit Jahren in aller Munde befindlichen und aus der medialen Diskussion nicht mehr wegzudenkenden »Megatrend« Nachhaltigkeit auseinander. Um den Leser die Scheu vor dem mit Akronymen und Anglizismen besetzten Thema zu nehmen, werden eingangs nach einer kurzen Aufzählung wichtiger historischer Eckpfeiler mehrere Begriffsklärungen vorgenommen. Nachdem anschließend Beweggründe skizziert werden, aus dem blanken Begriff Nachhaltigkeit zu einer umfassenden und fundierten Unternehmensberichterstattung darüber zu kommen, werden Vorgaben - insbesondere die Fortentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Europäische Kommission - bzw. ausgewählte für die Praxis relevante Standards für die Berichterstattung überblickshaft aufgezeigt und analysiert. Dadurch wird klar, dass es bislang keinen einheitlichen Berichterstattungsstandard gibt. Der Beitrag fährt mit einem Überblick über die in Deutschland derzeit maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sowie Regelwerke und Leitfäden fort und schließt mit dem Fazit, dass sich kommunale Ver- und Entsorgungsunternehmen zwar derzeit noch nicht gesetzlich verpflichtet sehen müssen, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzunehmen, dies sich allerdings kurzfristig bereits für das Geschäftsjahr 2023 zumindest für große Unternehmen ändern kann. Zudem ergeben sich mannigfaltige Beweggründe, sich freiwillig mit der Berichterstattung über die Nachhaltigkeit der Unternehmensaktivitäten auseinanderzusetzen.
* Herr Weisbach ist Partner der auf öffentliche Unternehmen fokussierten Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Göken | Pollak | Partner. Er leitet die Niederlassung in Würzburg.