Titel: Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Behörde / Gericht:
VG Schleswig-Holstein
Datum: 31.03.2021
Aktenzeichen: 4 B 1/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
22006664
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2022, Seite 94
Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.03.2021 - 4 B 1/21 -
Leitsatz der Redaktion:
Inhaber einer Zweitwohnung kann nur sein, wer für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung dieser Wohnung verfügt, also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen kann, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will. Er muss Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein. Dem steht nicht entgegen, dass im Grundbuch eine BGB-Gesellschaft als…