Das Onlinezugangsgesetz – Ein Praxisleitfaden zur Digitalisierung Ihrer Kommune unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben
- von Dipl.-Inform. (FH) Gerhard Rempp, Stuttgart und RAin Kristina Knauber, Köln -*
Die Verwaltungsdigitalisierung hat in Deutschland spätestens mit der Bereitstellung des Corona-Konjunkturpakets im Sommer 2021 noch einmal Fahrt aufgenommen. 3 Mrd. Euro hat der IT-Planungsrat zusätzlich erhalten, um das Onlineangebot von Verwaltungsleistungen in Deutschland schneller auszubauen. Dieses Vorhaben sollte nach dem Willen des Gesetzgebers ohnehin bis zum Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Mit Änderung des Grundgesetzes (GG) im Jahr 2017 wurde an Art. 91c GG ein Absatz 5 angefügt, der normiert, dass der übergreifende informationstechnische Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrats geregelt wird. Auf Grundlage des neuen Absatzes wurde im selben Jahr das Onlinezugangsgesetz (OZG) beschlossen. Dieses verpflichtet Bund und Länder bis zum Ende diesen Jahres insgesamt 575 OZG-Leistungen über einen Portalverbund zur Verfügung zu stellen. Ziel dahinter ist es, den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen zu verbessern bzw. überhaupt erst zu ermöglichen. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Eckpunkte des OZG und die differenzierte Umsetzung in den Bundesländern.
* Der Autor Dipl.-Inform. (FH) Gerhard Rempp ist als Senior Manager tätig bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart; die Autorin und Rechtsanwältin/Fachanwältin für Verwaltungsrecht Kristina Knauber ist als Senior Managerin tätig bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln.