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Titel: Verpflichtungen bei der Bilanzkreis-Bewirtschaftung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 01.09.2021
Aktenzeichen: VI-3 Kart 209/20 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 22006627 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2022, Seite 52

Verpflichtungen bei der Bilanzkreis-Bewirtschaftung

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2021 - VI-3 Kart 209/20 (V) -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Feststellungsfähige Zuwiderhandlung im Sinne des § 65 Abs. 3 EnWG kann auch ein Verstoß des Bilanzkreisverantwortlichen gegen die ihm aufgrund des Standardbilanzkreisvertrags (Strom) 2011 obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung (Ziff. 5.1., 5.2.) bzw. zur Vermeidung »signifikanter Bilanzkreisabweichungen« (Ziff. 11.4.) sein.
  2. Treten Bilanzungleichgewichte in signifikanter Höhe ein, obliegt es zunächst dem Bilanzkreisverantwortlichen, mögliche -…
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