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Titel: Regressionsfunktion in der Qualitätsregulierung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 06.10.2021
Aktenzeichen: VI-3 Kart 749-19 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 22006626 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2022, Seite 50

Regressionsfunktion in der Qualitätsregulierung

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2021 - VI-3 Kart 749-19 (V) -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die von der Bundesnetzagentur in der vierten Qualitätsregulierung der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber verwendete Regressionsfunktion zur Ermittlung des netzbetreiberindividuellen Referenzwertes auf der Mittelspannungsebene ist nicht zu beanstanden. Der für den Regressionskoeffizienten c auf 1,1816 festgesetzte Wert überschreitet den modelltheoretisch ermittelten Erwartungsbereich von 0,5 bis 1 statistisch nur geringfügig und ist ingenieurswissenschaftlich noch plausibel.…
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