Titel: Neuer Zerlegungsmaßstab bei Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energie trägern sowie Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie
Datum: 01.02.2022
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
EEG,
Gewerbesteuer
Dokumentennummer:
22006630
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2022, Seite 55
Neuer Zerlegungsmaßstab bei Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energie trägern sowie Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie
Mit Art. 9 des Fondsstandortgesetz (FoStoG) vom 03.06.2021 (BGBl 2021 I S. 1498) wurde beinahe unbemerkt der Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer für Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern sowie Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie geändert.
Sind im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten worden, so ist der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile (Zerlegungsanteile) zu zerlegen. Das gilt auch in den Fällen, in denen eine Betriebsstätte sich über…