Titel: Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer gesplitteten Abwassergebühr und der Kostenzuordnung nach der Drei-Kanal-Methode
Behörde / Gericht:
VG Schleswig-Holstein
Datum: 08.12.2021
Aktenzeichen: 4 A 282/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
22071374
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2022, Seite 370
Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer gesplitteten Abwassergebühr und der Kostenzuordnung nach der Drei-Kanal-Methode
– VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.12.2021 – 4 A 282/19 –
Leitsatz des Gerichts:
Im Rahmen des Äquivalenzprinzips ist eine getrennte Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser auch dann zulässig, wenn eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung im Verhältnis zu den Kosten der gesamten Entwässerung nicht erreicht ist, da sie eine besonders gerechte Möglichkeit des Vorteilsausgleichs bei gleichzeitigem Anfall von Schmutz- und Niederschlagswasser darstellt.
Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung einer…