Titel: § 2b UStG – Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 25.10.2022
Aktenzeichen: III C 2 – S 7300/22/10001 :001
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
22071372
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2022, Seite 363
§ 2b UStG – Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
– BMF, Entwurf eines Schreibens, veröffentlicht am 25.10.2022 – III C 2 – S 7300/22/10001 :001 –
I. Allgemeines
1 Durch Artikel 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 vom 02.11.2015 (BGBl. I 1834) wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. § 2 Abs. 3 UStG wurde aufgehoben und § 2b neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Die Änderungen traten am 01.01.2017 in Kraft. Die Neuregelung wird von einer Übergangsregelung in § 27 Abs. 22 UStG begleitet, auf deren Grundlage eine jPöR dem Finanzamt…