Titel: Keine unionsrechtliche Modifikation der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess
Autor:
Ronja Seggelke
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 04.05.2022
Aktenzeichen: 5 AZR 359/21
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
22070224
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2022, Seite 351
Keine unionsrechtliche Modifikation der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess
– BAG, Urteil vom 04.05.2022 – 5 AZR 359/21 –
Die Parteien stritten über die Vergütung von Überstunden.
Der Kläger war von 01.10.2014 bis 30.06.2019 als Auslieferungsfahrer für Lebensmittelbestellungen bei der Beklagten, einem Einzelhandelsunternehmen, beschäftigt. Die Arbeitszeiterfassung bei der Beklagten erfolgt mittels technischer Zeitaufzeichnung. Die Mitarbeitenden erfassen dabei Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit. Pausenzeiten werden von den Fahrern nicht erfasst. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergab die Auswertung der Zeitaufzeichnung des Klägers einen…