Titel: Bemessung von Schmutzwassergebühren bei falsch abgelesenem Wasserzähler
Behörde / Gericht:
VG Hannover
Datum: 02.12.2021
Aktenzeichen: 1 A 1252/20
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
22070221
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2022, Seite 347
Bemessung von Schmutzwassergebühren bei falsch abgelesenem Wasserzähler
– VG Hannover, Urteil vom 02.12.2021 – 1 A 1252/20 –
Leitsatz des Gerichts:
Stellt sich heraus, dass bei der Selbstablesung eines Wasserzählers über Jahre irrig die letzte Stelle des Zählerstandes weggelassen wurde, darf die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zählerstand und dem zuletzt falsch abgelesenen Zählerstand nicht komplett dem aktuellen Veranlagungszeitraum zugeschlagen werden. Vielmehr hat eine möglichst wirklichkeitsnahe Schätzung zu erfolgen, bei der die Wassermengen auf die Vorjahre zu verteilen sind; das Verwaltungsgericht ist zu einer solchen Schätzung…