Titel: Wahl einer am Bodenrichtwert orientierten Bemessungsgrundlage
Behörde / Gericht:
VG Schleswig-Holstein
Datum: 29.10.2021
Aktenzeichen: 4 B 23/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
22070186
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2022, Seite 316
Wahl einer am Bodenrichtwert orientierten Bemessungsgrundlage
– VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.10.2021 – 4 B 23/21 –
Leitsatz der Redaktion:
Bei der Wahl des Flächenmaßstabs als Steuermaßstab für die Zweitwohnungssteuer ist es zulässig, eine Differenzierung im Wesentlichen anhand der Gebäudeart, des Baujahrs und der Lage vorzunehmen.
Die Antragstellerin hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Bescheide des Antragsgegners über die Festsetzung von Zweitwohnungssteuer 2020 und Vorauszahlungen auf die Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2021 beantragt.
Der Antrag ist jedoch nicht begründet. Im vorliegenden…