Titel: Verschmutzungszuschlag bei einer Gemeinde, die nicht selbst mit der Klärung des Abwassers befasst ist
Behörde / Gericht:
VG Schleswig-Holstein
Datum: 24.09.2021
Aktenzeichen: 4 A 303/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
22070184
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2022, Seite 313
Verschmutzungszuschlag bei einer Gemeinde, die nicht selbst mit der Klärung des Abwassers befasst ist
– VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.09.2021 – 4 A 303/19 –
Leitsatz der Redaktion:
Eine Gemeinde ist grundsätzlich nicht gehindert, Zuschläge zu den Benutzungsgebühren zu erheben, um Mehrkosten für stark verschmutztes Abwasser zu decken, wenn die Kosten für deren Ableitung und Reinigung die durchschnittlichen Kosten der Beseitigung üblicher Hausabwasser erheblich übersteigen. Der Schwerpunkt der kostenmäßigen Zusatzbelastung ist im Bereich der biologischen Reinigung des Klärwerks zu finden.
Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Verschmutzungsgrades und…