Titel: Rechtsmissbräuchlichkeit des Entschädigungsverlangens – Keine Altersdiskriminierung bei provozierter Absage
Autor:
RAin Liv-Loreen Perkhoff
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 31.03.2022
Aktenzeichen: 8 AZR 238/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
22070187
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2022, Seite 318
Rechtsmissbräuchlichkeit des Entschädigungsverlangens – Keine Altersdiskriminierung bei provozierter Absage
– BAG, Urteil vom 31.03.2022 – 8 AZR 238/21 –
Das BAG hatte sich mit der Frage befasst, ob die Ablehnung eines Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes, Bewerbende einzustellen, die das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente bereits vollendet haben, altersdiskriminierend ist.
Die Parteien stritten im Einzelnen über eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen einer möglichen Benachteiligung wegen des Alters. Der Kläger war zum Zeitpunkt seiner Bewerbung über 70 Jahre alt. Zuvor war er als Oberamtsrat im…