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Titel: Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-PV-Anlagen
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 22.10.2021
Aktenzeichen: V ZR 69/20 u.a.
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Zivilrecht
Dokumentennummer: 22006583 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2022, Seite 18

Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-PV-Anlagen

- BGH, Urteile vom 22.10.2021 - V ZR 69/20 u.a. -*

Leitsätze des Gerichts:

1.a) Ob ein Bestandteil (hier: Modul einer Freiland-Photovoltaikanlage) im Sinne des §93 BGB wesentlich ist, bestimmt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Verbindung, wenn es darauf ankommt, ob an dem Bestandteil bestehende Rechte Dritter infolge der Verbindung untergegangen sind. Ist dagegen zu beurteilen, ob Rechte Dritter an einem Bestandteil begründet werden können, der bereits in eine zusammengesetzte Sache eingefügt ist, kommt es auf die Verhältnisse bei Entstehung des Rechts an…

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