Titel: Kostenschätzung nach § 9a HeizkostenVO
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.10.2021
Aktenzeichen: VIII ZR 264/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Zivilrecht
Dokumentennummer:
22006584
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2022, Seite 19
Kostenschätzung nach § 9a HeizkostenVO
- BGH, Urteil vom 27.10.2021 - VIII ZR 264/19 -*
Leitsatz des Gerichts:
Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenVO kommt es nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, für die eine Schätzung des Wärmeverbrauchs zu erfolgen hat.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Tatbestand:
Die Parteien streiten über die Heizkostenabrechnung. In einer Mainzer Dachgeschosswohnung war bei Einzug der Mieterin und Beklagten der Wärmemengenzähler defekt. Der Vermieter und Kläger…