Titel: Keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch TVöD-K-Überstundenregelung
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 15.10.2021
Aktenzeichen: 6 AZR 253/19
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
22006588
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2022, Seite 29
Keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch TVöD-K-Überstundenregelung
- BAG, Urteil vom 15.10.2021 - 6 AZR 253/19 -
Teilzeitbeschäftigten in Krankenhäusern steht ein Überstundenzuschlag erst ab Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zu. Eine Diskriminierung gegenüber Vollzeitbeschäftigten durch die entsprechenden Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) liegt nicht vor. Das hat der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.
Die Parteien stritten über einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Überstundenzuschlägen. Die…