Titel: Beitragspflicht bei satzungsgemäßem Ausbau von Teileinrichtungen
Behörde / Gericht:
VG Lüneburg
Datum: 18.02.2021
Aktenzeichen: 3 A 696/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
22006587
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2022, Seite 25
Beitragspflicht bei satzungsgemäßem Ausbau von Teileinrichtungen
- VG Lüneburg, Urteil vom 18.02.2021 - 3 A 696/17 -
Leitsatz der Redaktion:
Sind einzelne Teileinrichtungen einer Straße bereits erstmalig hergestellt worden, lösen die Aufwendungen für spätere Bauarbeiten, die sämtliche Teileinrichtungen der Erschließungsanlage einschließlich der bereits zuvor erstmalig hergestellten betreffen und die hinsichtlich der Erschließungsanlage insgesamt zu deren endgültiger Herstellung führen, nur insoweit Erschließungsbeitragspflichten aus, als sie sich auf die zuvor noch nicht erstmalig hergestellten Teileinrichtungen beziehen. Der…