Titel: Zum Akteneinsichtsrecht nach § 84 EnWG
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 27.05.2021
Aktenzeichen: VI-3 Kart 3/21 V
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Verfassungsrecht,
Vergaberecht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
21006379
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2021, Seite 279
Zum Akteneinsichtsrecht nach § 84 EnWG
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2021 - VI-3 Kart 3/21 V -*
Leitsätze des Gerichts:
- Das Akteneinsichtsrecht aus § 84 EnWG - hier i.V.m. § 61 Abs. 3 Satz 1 KVBG bzw. § 64 Abs. 1 KVBG - bezieht sich lediglich auf den bei Gericht vorhandenen Aktenbestand. Es begründet keinen Anspruch auf Beiziehung und Offenlegung bislang nicht vorliegender Akten sonstiger Stellen.
- Ob und inwieweit Akten beizuziehen sind, richtet sich gemäß § 82 Abs. 1 EnWG nach Maßgabe des Untersuchungsgrundsatzes. Die gerichtliche Aufklärungspflicht gilt indes nicht uneingeschränkt in der Weise, dass…