Titel: Rückerstattung von Ausbaubeiträgen
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 25.11.2020
Aktenzeichen: 5 A 2103/20.Z
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
21006383
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2021, 288
Rückerstattung von Ausbaubeiträgen
- VGH Hessen, Beschluss vom 25.11.2020 - 5 A 2103/20.Z -*
Leitsätze des Gerichts:
- Straßenausbaubeitragsbescheide werden durch eine mit Rückwirkung versehene Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung regelmäßig nicht nichtig, sondern rechtswidrig.
- Soweit die Gemeinde im Rahmen der Korrespondenz über die Rückerstattung derartiger Beiträge den Rückerstattungsanspruch anerkennt, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob es sich dabei um ein kausales Schuldanerkenntnis oder ein einseitiges nicht rechtsgeschäftliches Anerkenntnis handelt.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der…