Titel: Disquotale Verlusttragung bei Eigengesellschaften mit mehreren jPöR als Gesellschafter
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 06.07.2021
Aktenzeichen: IV C 2 – S 2706/19/10007 :001
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
21006380
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2021, Seite 282
Disquotale Verlusttragung bei Eigengesellschaften mit mehreren jPöR als Gesellschafter
- BMF-Schreiben vom 06.07.2021 - IV C 2 - S 2706/19/10007 :001 -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die bisherige Randnummer 28 des BMF-Schreibens vom 12.11.2009 (BStBl I S. 1303) durch folgende neue Randnummern 28 und 28a ersetzt:
»28 Die gesamten Verluste aus den einzelnen Dauerverlustgeschäften, die sich handelsrechtlich vor Verlustübernahme oder einer anderweitigen Verlustkompensation ergeben, müssen nachweislich von der jPöR als Gesellschafter getragen werden. Dies gilt auch, wenn sich bei der…