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Titel: Zur Zusammenfassung kommunaler Bäder- und Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 16.12.2020
Aktenzeichen: I R 41/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 21006365 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2021, Seite 247

Zur Zusammenfassung kommunaler Bäder- und Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung

- BFH, Urteil vom 16.12.2020 - I R 41/17 -*

Leitsatz des Gerichts:

Beruht die Zusammenfassung der Tätigkeit einer kommunalen Bädergesellschaft mit den Tätigkeiten kommunaler Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung (§ 8 Abs. 9 KStG) darauf, dass mit einem der Bäder eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG), kann die erforderliche Verflechtung »von einigem Gewicht« auch dadurch entfallen, dass dieses Bad aus Sicht des Bäderbetriebs an Bedeutung verliert, weil es für den Publikumsverkehr geschlossen und…

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