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Titel: Umfang der Datenübermittlungspflichten des MSB
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 25.03.2021
Aktenzeichen: VI-3 Kart 159/20 V
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Messstellenbetrieb/-sgesetz
Dokumentennummer: 21006362 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2021, Seite 240

Umfang der Datenübermittlungspflichten des MSB

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2021 - VI-3 Kart 159/20 V -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die in Tenorziffer 1 des angegriffenen Beschlusses der Bundesnetzagentur zur Stärkung der Bilanzkreistreue vom 11.12.2019 (BK6-19-218) festgelegte Verpflichtung der Messstellenbetreiber, ab dem 01.04.2020 auch dem jeweils regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die viertelstündlichen Messwerte von Marktlokationen mit registrierender Last- bzw. Einspeisegangmessung, auch als registrierende Leistungsmessung (kurz: RLM) bezeichnet, zu übermitteln, kann auf § 29 Abs. 1,…
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