Titel: Nachweis der Betriebsnotwendigkeit des Kassenbestands nach § 7 Abs. 1 GasNEV
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 28.04.2021
Aktenzeichen: VI-3 Kart 798/19 V
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
21006363
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2021, Seite 243
Nachweis der Betriebsnotwendigkeit des Kassenbestands nach § 7 Abs. 1 GasNEV
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2021 - VI-3 Kart 798/19 V -*
Leitsätze des Gerichts:
- Allein durch Vorlage einer Liquiditäts- oder Cash-Flow- Rechnung ist der dem Netzbetreiber obliegende Nachweis der Betriebsnotwendigkeit eines Kassenbestands im Umlaufvermögen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 GasNEV noch nicht geführt. Ob ein negativer Cash-Flow einen Liquiditätsbedarf begründet, der die Vorhaltung liquider Mittel im Umlaufvermögen erforderlich macht und damit betriebsnotwendig ist, unterliegt einer weitergehenden Betrachtung und Bewertung.
Insbesondere bei einem…