Titel: Mehr Eigenverantwortung für Endkunden
Autor:
RAin Janka Schwaibold, LL.M.
Behörde / Gericht:
LG Osnabrück
Datum: 02.03.2021
Aktenzeichen: 5 O 10378/20
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
21006360
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2021, Seite 237
Mehr Eigenverantwortung für Endkunden
- LG Osnabrück, Urteil vom 02.03.2021 - 5 O 10378/20 -
Leitsatz der Redaktion:
Dem Energieversorger steht ein Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1 und 3, 283 BGB bzw. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB gegen seinen Kunden zu, wenn dieser versäumt, ihm rechtzeitig die Änderung der Zählpunktbezeichnung anzuzeigen und ihm so eine Weiterbelieferung zu ermöglichen.
I. Sachverhalt (Zusammenfassung):
1. Tatbestand:
Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen Stromkunden, Schadensersatz an seinen klagenden Energieversorger zu leisten. Der Kunde hatte es versäumt, eine für…