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Titel: EntgTranspG – Vermutung einer unmittelbaren Geschlechterdiskriminierung
Autor: Cora Kosch
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 21.01.2021
Aktenzeichen: 8 AZR 488/19
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht, EU-Recht
Dokumentennummer: 21006369 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2021, Seite 254

EntgTranspG – Vermutung einer unmittelbaren Geschlechterdiskriminierung

- BAG, Urteil vom 21.01.2021 - 8 AZR 488/19 -

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat für den Fall, dass eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit nach dem Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG) klagt, (Art. 157 AEUV, § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG), entschieden, dass der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber nach §§ 10 ff. EntgTranspG mitgeteilte Vergleichsentgelt (Median-Entgelt) der männlichen Vergleichsperson(en), regelmäßig die - vom Arbeitgeber…

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