Betriebliches Wissen effektiv schützen – eine Bestandsaufnahme nach zwei Jahren Geschäftsgeheimnisgesetz
- von RA Markus Heinrich und RA Dr. Stefan Bischoff, Hamm -*
Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ist seit nunmehr über zwei Jahren in Kraft. Zum Zeitpunkt der Ausfertigung war mit Blick auf die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe, welche die Anforderungen an das Bestehen eines Geschäftsgeheimnisses definieren, aus Sicht vieler Unternehmen unklar, was nun eigentlich zu tun ist.
Mit Spannung wurden daher die ersten Urteile zum GeschGehG erwartet. Nach gut zwei Jahren haben Rechtsprechung und Literatur dem GeschGehG die erforderlichen Konturen verliehen. Diese bringen teils Herausforderungen für Unternehmen mit sich, aber auch Chancen - durch wenigstens in Teilen klare Vorgaben findet sich nun ein Regelwerk, welches Unternehmen nutzen können, um durch aktiven Schutz ihres betrieblichen Wissens Marktvorteile zu bewahren.
* Der Autor Markus Heinrich ist Rechtsanwalt und Partner bei der bei der Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB sowie Vorstand der BIL eG. Der Autor Dr. Stefan Bischoff ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Die Autoren bedanken sich für die Unterstützung bei der Erstellung des Beitrags bei Frau Julia Suttrup, wissenschaftliche Mitarbeiterin.