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Titel: Begründung einer Organschaft im Rahmen der Spartenrechnung bei gleichartigen Tätigkeiten – Sucht der BFH erneut den Weg zum EuGH?
Behörde / Gericht: FG Hessen
Datum: 06.04.2020
Aktenzeichen: 4 K 1112/18
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: EU-Recht, Körperschaftssteuer/SolZ, Sonstiges Steuerrecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 21006364 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2021, Seite 246

Begründung einer Organschaft im Rahmen der Spartenrechnung bei gleichartigen Tätigkeiten – Sucht der BFH erneut den Weg zum EuGH?

In dem Urteil vom 06.04.2020 - 4 K 1112/18* hatte das Finanzgericht Hessen über den Begriff »gleichartig« im Zusammenhang mit der Spartenrechnung bei einer Organschaft zu entscheiden. Hierbei vertrat das Finanzgericht die Auffassung, dass dieser »weitläufig« auszulegen sei. Das Revisionsverfahren dazu ist beim BFH unter dem Aktenzeichen I R 20/20 anhängig.

I. Problemstellung

1. Im Sachverhalt streiten die Parteien darüber, ob die Begründung einer Organschaft im Rahmen der Spartenrechnung zu einer neuen Sparte führt oder ob die Organgesellschaft in die Stellung der…

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