Titel: Stromlieferung als selbstständige Hauptleistung neben steuerfreier Vermietung
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
Datum: 25.02.2021
Aktenzeichen: 11 K 201/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
21006337
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2021, Seite 220
Stromlieferung als selbstständige Hauptleistung neben steuerfreier Vermietung
- Niedersächsisches FG, Urteil vom 25.02.2021 - 11 K 201/19 -
Leitsatz des Gerichts:
Auch wenn Strom über eine Photovoltaikanlage vom Vermieter erzeugt und an die Mieter geliefert wird, handelt es sich dabei im Regelfall nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der (steuerfreien) Vermietung. Entscheidend ist, dass der Mieter die Möglichkeit hat, den Stromanbieter frei zu wählen.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Lieferung von selbst erzeugtem Strom im Rahmen einer Vermietung von Wohnraum eine (unselbstständige) Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien…