Titel: Zu Gunsten der Anlieger überhöhter Gemeindeanteil für Teileinrichtungen
Behörde / Gericht:
VG Cottbus
Datum: 03.07.2020
Aktenzeichen: 2 K 1185/15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
21006313
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2021; Seite 185
Zu Gunsten der Anlieger überhöhter Gemeindeanteil für Teileinrichtungen
- VG Cottbus, Urteil vom 03.07.2020 - 2 K 1185/15 -
Leitsatz des Gerichts:
Eine Straßenbaubeitragssatzung, die den Gemeindeanteil für Teileinrichtungen zu Gunsten der Anlieger zu hoch festsetzt (hier: jeweils 50% für Fahrbahn und Oberflächenentwässerung an Anliegerstraßen), ist insgesamt unwirksam.
Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung eines Straßenbaubeitrags für Baumaßnahmen an der Fahrbahn, den Gehwegen und der Oberflächenentwässerung der G. in H., Gemeindeteil L. Er erhob gegen den Beitragsbescheid Widerspruch, zu dessen Begründung er im Wesentlichen geltend…