Titel: Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit nur bei Gebäuden mit potentieller Abwasserrelevanz
Behörde / Gericht:
VG Cottbus
Datum: 09.07.2020
Aktenzeichen: 6 L 473/17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
21006312
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2021, Seite 184
Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit nur bei Gebäuden mit potentieller Abwasserrelevanz
- VG Cottbus, Beschluss vom 09.07.2020 - 6 L 473/17 -
Leitsatz der Redaktion:
Bei der Flächenberechnung von Außenbereichsgrundstücken ist nur die Grundfläche derjenigen Gebäude zu berücksichtigen, bei deren bestimmungsgemäßer Nutzung typischerweise Abwasser anfällt. Ausschließlich bei solchen Gebäuden kann sich ein bauordnungsrechtlicher Bedarf nach Abwasserentsorgung überhaupt ergeben.
Der (sinngemäße) Antrag der Antragsteller, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage vom 17.08.2017 gegen den Beitragsbescheid des Antragsgegners anzuordnen, ist unbegründet.
Das Gericht prüft…