Titel: Unwirksamkeit von Einheitssätzen für die Kosten der Straßenentwässerung
Behörde / Gericht:
VG Schleswig-Holstein
Datum: 27.05.2020
Aktenzeichen: 9 A 312/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
21006314
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2021, Seite 187
Unwirksamkeit von Einheitssätzen für die Kosten der Straßenentwässerung
- VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2020 - 9 A 312/17 -
Leitsätze des Gerichts:
- Es verstößt nicht gegen das Zitiergebot des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG, wenn in der Präambel einer Ausbaubeitragssatzung die §§ 4 GO und 1, 2 und 8 KAG insgesamt und nicht absatzgenau zitiert werden.
- Ein Einheitssatz für die Kosten der Straßenentwässerung (Regenwasserleitung) ist unwirksam, wenn in seine Berechnung auch Aufwand für die Grundstücksentwässerung mit eingeflossen ist. Dies hat jedoch nur zur Folge, dass dann der Aufwand nach den tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen ist…