Titel: Offenes BFH-Verfahren – Die Definition eines Betriebes gewerblicher Art »Kurbetrieb«
Autor:
LL.M. Maximilian Kirchhoff
Datum: 01.06.2021
Artikeltyp:
Aufsätze
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
21006308
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2021, Seite 174
Offenes BFH-Verfahren – Die Definition eines Betriebes gewerblicher Art »Kurbetrieb«
- von Maximilian Kirchhoff, LL.M., Celle -*
In dem Urteil vom 20.03.2020 - 6 K 18/17 nimmt das Finanzgericht Niedersachsen umfangreich zu der Definition eines Betriebes gewerblicher Art und der Anerkennung eines Dauerverlustbetriebes unter Berücksichtigung einer Verlustverrechnung bei einem Kurbetrieb Stellung. Hierbei stellt das Finanzgericht fest, dass ein gesundheitspolitscher Grund zur dauerdefizitären Betreibung i.S.d. § 8 Abs. 7 S. 2 KStG eines Luftkurortes nicht grundsätzlich angenommen werden kann. Das Verfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen I R 19/20 anhängig.
* Der Autor Maximilian Kirchhoff ist als Wirtschaftsjurist LL.M. und Assistent im Steuerrecht tätig.