Titel: Mehrere Photovoltaikanlagen als einheitlicher Betrieb gewerblicher Art?
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Münster
Datum: 21.04.2021
Aktenzeichen: 13 K 3663/18 K, G
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gewerbesteuer,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
21006311
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2021, Seite 182
Mehrere Photovoltaikanlagen als einheitlicher Betrieb gewerblicher Art?
- FG Münster, Urteil vom 21.04.2021 - 13 K 3663/18 K, G -
Leitsatz der Redaktion:
Hat eine jPöR mehrere zentral verwaltete Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden zur Einspeisung in das allgemeine Stromnetz installiert, dürfte regelmäßig von einem einheitlichen BgA i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG auszugehen sein. Die Freibeträge gemäß § 24 KStG (für die Körperschaftsteuer) und § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GewStG (für die Gewerbesteuer) sind danach jeweils lediglich einmal in Abzug zu bringen.
Streitig ist, ob die von einer Gemeinde betriebenen sechs Photovoltaikanlagen…