Titel: Vorsteueraufteilung nach Umsätzen bei Müllverbrennungsanlagen und BHKW – ein deutlicher Vorsteuerabzugsvorteil
Datum: 01.05.2021
Artikeltyp:
Aufsätze
Kategorien:
Entsorgungsrecht,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
21006288
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2021, Seite 143
Vorsteueraufteilung nach Umsätzen bei Müllverbrennungsanlagen und BHKW – ein deutlicher Vorsteuerabzugsvorteil
- von Dipl.-Bw. (FH) / Dipl.-Vw. / Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter, Untergriesbach -
Mit einer Umstellung der Berechnung der unternehmerischen Quote kann bei Müllverbrennungsanlagen und anderen Heizkraftwerken (Klärgas- oder Deponiegas-BHKW, Vergärungsanlagen, etc.) ein beträchtliches Vorsteuerabzugspotential ausgeschöpft werden. Nicht mehr die angelieferten Mengen, sondern die erzielten Entgelte sind der Maßstab der Vorsteueraufteilung.