Titel: Unberechtigt genutzte Lieferstellen
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.10.2020
Aktenzeichen: EnVR 104/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
21006289
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2021, Seite 145
Unberechtigt genutzte Lieferstellen
- BGH, Beschluss vom 27.10.2020 - EnVR 104/19 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Stromentnahmen an der Lieferstelle eines Haushaltsanschlusses, die ohne vertragliche oder gesetzliche Grundlage erfolgen, sind dem Bilanzkreis desjenigen Elektrizitätsversorgungsunternehmens zuzuordnen, welches die Kosten für die entnommene Energie trägt und dem spiegelbildlich gegen den Nutzer der Lieferstelle ein Schadensersatz- oder Bereicherungsanspruch zusteht. Dies ist im Niederspannungsbereich der Grundversorger.
- Die Festlegung der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität…