Titel: Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder: Steuerbefreiung aufgrund Unionsrechts
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 23.09.2020
Aktenzeichen: XI R 35/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
21006290
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2021, Seite 148
Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder: Steuerbefreiung aufgrund Unionsrechts
- BFH, Urteil vom 23.09.2020 - XI R 35/18 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Ein steuerbarer Umsatz in Form einer Leistung gegen Entgelt i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt nur vor, wenn ein identifizierbarer Leistungsempfänger vorhanden ist, der einen Vorteil erhält, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems führt.
- Die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Gesellschafter (hier: christliche Kirche und kirchennaher Verein) durch eine gemeinnützige GmbH ist keine der Mehrwertsteuer unterliegende Tätigkeit, wenn die Tätigkeit der GmbH einer…