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Titel: Einstellung von Fremdleistungsentgelten
Behörde / Gericht: VG Lüneburg
Datum: 16.06.2020
Aktenzeichen: 3 A 71/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 21006293 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2021, Seite 157

Einstellung von Fremdleistungsentgelten

- VG Lüneburg, Urteil vom 16.06.2020 - 3 A 71/17 -

Leitsatz des Gerichts:

  1. Fremdleistungsentgelte i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 4 NKAG können in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, wenn eine rechtliche Zahlungsverpflichtung der Gebühren erhebenden Kommune gegenüber dem die Fremdleistung erbringenden Dritten besteht und sich dessen Entgelt in dem vom kostenbezogenen Erforderlichkeitsprinzip vorausgesetzten Rahmen bewegt.
  2. Im Rahmen der Kalkulation von Gebühren ist es bei der Inanspruchnahme von Fremdleistungen im Allgemeinen üblich und zulässig, den in Rechnung gestellten…
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