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Titel: Feststellung des Einlagekontos für BgA – sachlich-abstrakte Betrachtung
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 30.09.2020
Aktenzeichen: I R 12/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe, Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 21006271 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2021, Seite 119

Feststellung des Einlagekontos für BgA – sachlich-abstrakte Betrachtung

- BFH, Urteil vom 30.09.2020 - I R 12/17 -*

Leitsatz des Gerichts:

Der Bestand des Einlagekontos eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten BgA ist nach § 27 Abs. 7 i.V.m. § 27 Abs. 2 KStG weder an die Gewinnermittlungsart noch an das Überschreiten der jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG gebunden.

Die Klägerin, eine Gemeinde, führte einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) »Trinkwasserversorgung« in Form eines Regiebetriebes ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Der BgA ermittelte seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Bis einschließlich 2010…

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