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Titel: Betriebsrat – dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten
Autor: RAin Katharina Delling-Pfab
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 29.09.2020
Aktenzeichen: 1 ABR 32/19
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 21006275 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2021, Seite 126

Betriebsrat – dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten

- BAG, Beschluss vom 29.09.2020 - 1 ABR 32/19 -

Die Beteiligten stritten um die Überlassung von Bruttoentgeltlisten. Unter Hinweis auf das Entgelttransparenzgesetz, seine Förderaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG sowie seine sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen Überwachungspflichten und das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG machte der Betriebsrat die dauerhafte Überlassung von Entgeltlisten für den aktuellen Monat sowie die fünf Monate zuvor geltend. Die Entgeltlisten sollten insbesondere nach Zugehörigkeit zum Geschlecht sowie den verschiedenen…

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