Titel: Zur Vorteilsbemessung bei bebauten Grundstücken im Außenbereich
Behörde / Gericht:
VG Lüneburg
Datum: 31.03.2020
Aktenzeichen: 3 B 10/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
21006199
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2021, Seite 90
Zur Vorteilsbemessung bei bebauten Grundstücken im Außenbereich
- VG Lüneburg, Beschluss vom 31.03.2020 - 3 B 10/19 -
Leitsatz des Gerichts:
- Für die Vorteilsbemessung eines im Außenbereich bebauten Grundstücks ist auf die Grundfläche der angeschlossenen Baulichkeiten abzustellen.
- Für die Vorteilsbemessung ist in der Satzung neben der Bestimmung der Größe der bevorteilten Fläche zudem die Festlegung der Örtlichkeit der bevorteilten Fläche innerhalb der Grenzen des Buchgrundstücks erforderlich.
- Bei großen, verschiedenartig genutzten Gebäudekomplexen muss der Begriff »Baulichkeit« mit Blick auf die Beitragsgerechtigkeit und die durch § 6…