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Titel: Zur Vorteilsbemessung bei bebauten Grundstücken im Außenbereich
Behörde / Gericht: VG Lüneburg
Datum: 31.03.2020
Aktenzeichen: 3 B 10/19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 21006199 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2021, Seite 90

Zur Vorteilsbemessung bei bebauten Grundstücken im Außenbereich

- VG Lüneburg, Beschluss vom 31.03.2020 - 3 B 10/19 -

Leitsatz des Gerichts:

  1. Für die Vorteilsbemessung eines im Außenbereich bebauten Grundstücks ist auf die Grundfläche der angeschlossenen Baulichkeiten abzustellen.
  2. Für die Vorteilsbemessung ist in der Satzung neben der Bestimmung der Größe der bevorteilten Fläche zudem die Festlegung der Örtlichkeit der bevorteilten Fläche innerhalb der Grenzen des Buchgrundstücks erforderlich.
  3. Bei großen, verschiedenartig genutzten Gebäudekomplexen muss der Begriff »Baulichkeit« mit Blick auf die Beitragsgerechtigkeit und die durch § 6…
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