Titel: Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden; sachgerechter Schlüssel bei erheblichen Ausstattungsunterschieden
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.11.2020
Aktenzeichen: XI R 7/20
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
21006198
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2021, Seite 88
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden; sachgerechter Schlüssel bei erheblichen Ausstattungsunterschieden
- BFH, Urteil vom 11.11.2020 - XI R 7/20 -*
Leitsatz des Gerichts:
Bestehen bei gemischt genutzten Gebäuden erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume, sind Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen (Bestätigung der Rechtsprechung; s. Senatsurteil vom 10.08.2016 - XI R 31/09, BFHE 254, 461; BFH-Beschluss vom 27.03.2019 - V R 43/17, BFH/NV 2019, 719).
Die Klägerin errichtete in den Streitjahren (2009 und 2010) einen gemischt genutzten Gebäudekomplex (Stadtteilzentrum mit Supermarkt etc.…