Titel: Festsetzung auf der Grundlage des sog. Quadratwurzelmaßstabs
Behörde / Gericht:
VG Lüneburg
Datum: 27.05.2020
Aktenzeichen: 3 A 94/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
21006200
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2021, Seite 92
Festsetzung auf der Grundlage des sog. Quadratwurzelmaßstabs
- VG Lüneburg, Urteil vom 27.05.2020 - 3 A 94/18 -
Leitsätze des Gerichts:
- Der Quadratwurzelmaßstab wird als flächenbezogener Maßstab dem Gebot der sachgerechten Heranziehung zu einer Straßenreinigungsgebühr als Benutzungsgebühr gerecht. Es kommt insbesondere nicht zu einer unzulässigen Benachteiligung von Eigentümern von Hinterliegergrundstücken oder von Eigentümern mehrfach anliegender Grundstücke durch die Verwendung des Quadratwurzelmaßstabs anstelle des Frontmetermaßstabs.
- Nach niedersächsischem Landesrecht verstößt eine Bestimmung in einer…