Titel: § 2b UStG: Gestellung von Personal
Behörde / Gericht:
Bay. LAfSt
Datum: 08.02.2021
Aktenzeichen: S 7107.2.1-39/5 St33
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Recht der kommunalen Betriebe,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
21006197
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2021, Seite 87
§ 2b UStG: Gestellung von Personal
- BayLfSt, Verfügung vom 08.02.2021 - S 7107.2.1-39/5 St33 -
Bezüglich der Personalgestellung von und zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist von folgenden Grundsätzen auszugehen:
Bei der Umsatzsteuer gilt, dass für die Frage der Steuerbarkeit einer Leistung allein auf deren objektiven Inhalt abzustellen ist; die Beweggründe des staatlichen Handelns, seine entsprechende Zielrichtung und die mit der Leistung angestrebten Zwecke sind für die Prüfung der Steuerbarkeit regelmäßig nicht ausschlaggebend.
Die auf Dauer angelegte oder wiederholte Überlassung…