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Titel: Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 10.12.2019
Aktenzeichen: I R 58/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 21006157 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2021, Seite 51

Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise

- BFH, Urteil vom 10.12.2019 - I R 58/17 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Begriff der »Verpachtung« in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus.
  2. Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Tatbestand

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Stadt. Sie unterhielt ein städtisches Freizeitzentrum, bestehend aus einem…

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