Titel: Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 10.12.2019
Aktenzeichen: I R 58/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
21006157
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2021, Seite 51
Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise
- BFH, Urteil vom 10.12.2019 - I R 58/17 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Der Begriff der »Verpachtung« in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus.
- Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Tatbestand
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Stadt. Sie unterhielt ein städtisches Freizeitzentrum, bestehend aus einem…